Wir, als Mitgliedsunternehmen eines Unfallversicherungsträgers (UVT), sind gemäß der §§ 24 ff.
dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen für eine
wirksame Erste Hilfe zu treffen. Eine davon ist die Bereitstellung geeigneter betrieblicher Ersthelferinnen
und Ersthelfer.
Wir bedanken uns bei unseren Mitarbeiten für ihr Engagement zur betrieblichen Arbeitssicherheit und bedanken uns für die Teilnahme an der Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer:
Kontakt
Müller Bau GmbH
Buch 3/1 88410 Bad Wurzach - Hauerz
Tel. 07568/922-45
info@mueller-bau.gmbh
www.mueller-bau.gmbh
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